Erbschaftstseuerangelegenheiten

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Erbschaftstseuerangelegenheiten

In Erbschaftsteuer Angelegeneheiten stehen wir Ihnen beratend und stützend zur Seite.

Wir führen für Sie sämtliche Berechnungen und notwendigen Maßnahmen durch.

Die Erbschaftsteuer ist eine bei Zuwendungen von Todes wegen anfallende Steuer.

Die mit der Erbschaftssteuer normalerweise gleichlaufende Schenkungsteuer besteuert unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden. Die Erbschaftsteuer kann als Nachlasssteuer erhoben werden, wo sie ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Erben unmittelbar den Nachlass besteuert.
Seit 1955 werden die Ehegatten wieder generell zur Erbschaftsteuer veranlagt, die Last aber durch im Laufe der Jahrzehnte mehrmals angehobene Freibeträge gemindert, dies gilt auch für Kinder.